Feuchtigkeitsschutz
Bei zweischaligen Außenwänden sind die Aufgaben der einzelnen Schalen deutlich getrennt. Die Verblendschale aus Vormauerziegeln oder Klinkern hat sich in den vergangenen hundert Jahren in den Gebieten mit hoher Schlagregenbeanspruchung, wie Holland und England sowie in Norddeutschland und an den Küstengebieten, als dauerhaft beständig gegen Witterungseinflüsse bewährt.
Ausschlaggebend dafür ist vor allem die Verwendung von bindemittelfreien Ziegeln in der Verblendschale, welche aufgrund der natürlichen Rohstoffzusammensetzung aus tonigen Massen und der hohen Brenntemperatur bei der Herstellung von über 1000 °C be - sonders günstige hygrische Eigenschaften aufweisen.
Prinzip der Schlagregenabwehr
Bei Beregnung wird Wasser durch Winddruck an die Außenwand gepresst, sodass sich an der äußeren Zone der beregneten Wand ein dünner Wasserfilm bildet. Hierbei füllen sich die Kapillaren und Poren von Ziegel und Mörtel mit Wasser, wodurch es zunächst zu einer Selbstdichtung der Außenhaut kommt.
Bei weiterer Beregnung fließt die Hauptmenge des Regenwassers an der Fassadenoberfläche ab. Das weitere Eindringen von Wasser in die Verblendschale wird im Wesent - lichen durch die Kapillarität der verwendeten Wandbaustoffe Ziegel und Mörtel bestimmt. Damit wandert die Feuchte zone sehr langsam vor. Die Feuchteverteilung in der Verblendschale wird also vorwiegend von der Überlagerung der horizontalen Kapillarwasserleitung und einer nach unten gerichteten Feuchtebewegung beeinflusst.
Entwässerung der Ziegelverblendschale
Ziegelverblendschalen von zwei schaligen Außenwänden sind grundsätzlich nicht wasserundurchlässig. Sowohl die Mauersteine als Klinker oder Vormauerziegel als auch die Mörtelfugen besitzen ein kapillarporöses Gefüge, wo - durch Feuchtigkeit transportiert werden kann. Für die Durchfeuchtung von Verblendschalen in exponierter Lage und bei starkem und an - haltendem Schlagregen sind jedoch meist Flankenrisse zwischen Mauersteinen und Mörtelfugen sowie Hohlräume im Fugennetz ausschlaggebend.
Offene Stoßfugen als „Ent wäs - ser ungsöffnungen“ am Fußpunkt der Verblendschale, z. B. jede dritte Stoßfuge, können zwar vereinbart und angeord net werden, sie stellen jedoch, gemäß DIN EN 1996-2/NA, keine Voraussetzung für die dauer - hafte Funktionstauglichkeit der zweischaligen Wand dar.