In der Praxis kommt es häufig vor, dass zur Beurteilung der Schlagregensicherheit der zweischaligen Wand die Wasseraufnahmefähigkeit der Verblendoberfläche herangezogen wird.
Als Prüfverfahren wird in der Regel das so genannte Karstensche Röhrchen eingesetzt. Bei einer Überschreitung der geforderten Grenzwerte nach Karsten bzw. nach Brüning wird die Schlagregensicherheit der Wand in Frage gestellt. Dieses Verfahren eignet sich jedoch insbesondere für Fassadensanierungen, um z. B. im Zuge der Bestandsaufnahme des Mauerwerks Anhaltswerte über die Schwankungsbreite der Wasseraufnahmefähigkeit der in der Fassade verarbeiteten Baustoffe zu gewinnen.
Darüber hinaus ist das Verfahren zur Beurteilung einer Fassadenhydrophobierung gut geeignet, indem vor und nach der Applikation Vergleichsmessungen durchgeführt werden.
Hinsichtlich der Schlagregensicherheit der zweischaligen Wand ist jedoch die Wasseraufnahmefähigkeit der verwendeten Materialien in der Verblendschale von untergeordneter Bedeutung. Denn zweischalige Außenwände sind in DIN 4108-3, unabhängig von der Wasseraufnahmefähigkeit der Außenschale, für die höchste Schlagregenbeanspruchungsgruppe III als geeignet eingestuft.