Die zweischalige Außenwand ist gemäß DIN 1053-1 als eine bewährt Bauweise genormt.
Bei dieser Ausführung kann die gesamte Hohlschicht mit Wärmedämmung verfüllt werden. Die Wärmedämmung muss wasserabweisend sein. Es dürfen nur die für diesen Anwendungsbereich genormten oder bauaufsichtlich zugelassenen Dämmstoffe verwendet werden.
Lüftungsöffnungen im Verblendmauerwerk sind nicht erforderlich. Zur Entwässerung der Verblendschale sollte jedoch jede zweite Stoßfuge in der Abdichtungsebene im Sockelbereich und oberhalb der Stürze offen gelassen werden.
In der Verblendschale dürfen auch glasierte Steine verwendet werden.